Ansprechpartner
BRANDENBURGER KINDERLAND
Die Jugendhilfe GmbH
Tobias Pernitzsch - Geschäftsführer
Eberswalder Straße 35
D-16559 Liebenwalde
Telefon: +49 (0)33054 62 189
Email: bkgmbh.sp@gmail.com
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Lerndefiziten, Vorliegen einer seelischen Behinderung oder von solcher bedroht sein, Störungen im sozial-emotionalen Bereich, Bindungsstörungen, Störungen im Bereich der Wahrnehmung bzw. bei Bedarf eine weitere Unterbringung nach § 19 KJHG. Jugendliche aus den vorlaufenden Einrichtungen, die den Betreuungsformen entwachsen sind und ein stärker auf Verselbständigung ausgerichtetes Umfeld benötigen. Kinder und Jugendliche aus anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bei denen ein Wechsel aus sozialpädagogischen Gründen erforderlich ist.
Zielsetzung
Die Kinder und Jugendlichen werden befähigt, sich jene Kompetenzen anzueignen, die für ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft erforderlich sind. Unsere einheitlichen pädagogischen Betreuungsstandards in allen Kinder- und Jugendwohngruppen des Verbundes basieren auf einer Reihe von Grundsätzen. Ihnen liegt zu Grunde, dass die Angebote für alle, die sie benötigen, zugänglich und angemessen sind, auch für Angehörige ethnischer Minderheiten. Sie machen deutlich, dass jedes Kind, jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene Rechte hat und seine Erfahrungen mit den Angeboten wichtig sind und positiv sein sollten. Unsere wichtigsten Leitbilder sind Würde, Privatsphäre, Wahlfreiheit, Sicherheit, Persönlichkeitsentfaltung, Gleichheit und Vielfalt. Dies kommt in den Leistungsbeschreibungen aller Kinder - und Jugendwohngruppen deutlich zum Tragen.
Betreuung
Lebensfeldorientierte Wohnguppen und Heilpädagogische Wohngruppe
Die sozialpädagogische Arbeit der Wohngruppe erfolgt durch ein Erzieherteam im 24-Stunden Wechseldienst.
Wohngruppen Trainingswohnen
Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen leben in einer Wohngruppe mit betreuungsfreien Zeiten. Betreuungsrahmen von 40 Stunden/wöchentlich durch eine pädagogische Fachkraft.
Finanzierung
Die Betreuungsformen der Wohngruppen werden durch Pflege-kostensätze finanziert auf der Grundlage des KJSG (SGB VIII) §§ 27, 34, 35, 35a, 36, 41 sowie nach Bedarf § 19.
Zusatzleistungen
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Lernprojekt"Plan B" nach § 35 KJHG
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Sinnesspezifische Pädagogik
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Erlebnispädagogische Wochenenden
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Pädagogisch begleitete Elternwochenenden
(9 Fachleistungsstunden und Kosten für Unterkunft) -
Nachbetreuung über Fachleistungsstunden
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Time Out - Muuttaa VCP